Zielsetzung
des Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen
Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz
Krankenversicherung) | |
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 | Steuerliche
Berücksichtigung aller Aufwendungen, soweit diese dazu dienen, ein
Leistungsniveau abzusichern, das im Wesentlichen der gesetzlichen
Kranken- und der sozialen Pflege-Pflichtversicherung entspricht | |
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 | Umsetzung der Beschlüsse des
Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 -
BVerfG v. 13. Februar 2008 2 BVL 1/06,
BVerfG v. 13. Februar 2008 2 BvR 1220/04,
BVerfG v. 13. Februar 2008, 2 BvR 410/05. Danach
schützt das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums nicht nur
das sogenannte sächliche Existenzminimum. Auch Beiträge zu privaten
Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall können Teil des
einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimums sein. | |
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Auswahl
an Materialien des Gesetzgebungsverfahrens: |
18. Februar
2009 - Regierungsentwurf der Bundesregierung eines Gesetz zur
verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen. |
Regierungsentwurf
Vorsorgeaufwendungen |
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20.
Februar
2009 - Der Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten
steuerlichen
Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen
(BürgerentlastungsgesetzKranken- versicherung) wird an den Bundesrat
übermittelt. |
Regierungsentwurf
eines Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung Br. Drs, 168/09 |
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23. März 2009 - Empfehlung des
Finanzausschusses, des Gesundheitsausschusses
sowie des Ausschusses für Arbeit und
Sozialpolitik mit Änderungsempfehlungen. |
Empfehlung
der Ausschüsse Br. Drs. 168/1/09 |

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22.
April 2009 - Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf und
Gegenäußerung der Bundesregierung |
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Stellungnahme
des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung, Bt. Drs. 16/12674 |

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18. Juni 2009 - Beschluss und Bericht des
Finanzausschusses mit Empfehlungen zu den Änderungen des
Gesetzentwurfes |
Beschluss
und Bericht des Finanzausschusses, Bt. Drs. 16/13249 |
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19.
Juni 2009 - Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228.
Sitzung den geänderten Gesetzentwurf angenommen. Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am
10. Juli 2009 die Zustimmung zum Bürgerentlastungsgesetz
erteilt. |
Annahme des
Gesetzentwurfes durch den Bundestag v. 19. Juni 2009, BR-Drs. 567/09
Beschluss
des Bundesrates v. 10. Juli 2009, BR-Drs. 567/09 ( B) |

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22.
Juli 2009 - Das Gesetzes
zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen
(Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom 16. Juli 2009 wird
im Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 1959ff.
veröffentlicht. |
Bundesgesetzblatt vom 22. Juli 2009,
Teil I Seite 1959ff.pdf |

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Auswahl
der Maßnahmen: |
 | Aufwendungen für die
Basiskranken- und Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 i.V. mit Abs. 4
EStG) können ab 2010 steuerlich berücksichtigt werden. |
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 | Einführung
eines einheitlichen Abzugsvolumens für sonstige Vorsorgeaufwendungen
von
1 900 Euro/2 800 Euro pro Jahr und Verzicht auf eine zusätzliche
Günstigerprüfung. |
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 | Zeitlich
befristete Erhöhung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf 3 Mio.
Euro. Die Erhöhung gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die
nach dem 25.5.2007 beginnen und letztmals für Wirtschaftsjahre, die vor
dem 1.1.2010 enden |
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 | Einführung
einer allgemeinen Sanierungsklausel bei der Verlustabzugs- beschränkung
für Körperschaften nach § 8c Abs. 1a KStG. |
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