Aktuelle
Steuergesetze/-entwürfe in der 17. Wahlperiode: | 
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| Überblick
über die vom Bundestag verabschiedeten und im Bundesgesetzblatt
veröffentlichten Steuergesetze sowie aktuelle Steuergesetzentwürfe.
9. Juli 2010 - Stellungnahme des
Bundesrates zum Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2010
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| Steuergesetze in der 16.
Wahlperiode: |
31.
Juli 2009 - Das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuer-
hinterziehungsbekämpfungsgesetz) vom 29. Juli 2009 wird im
Bundesgesetzblatt, Teil I 2009 S. 2302 ff. veröffentlicht. [mehr.....] |
Steuergesetze in der 15. Wahlperiode:
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4. Mai 2005: Entwurf eines Gesetzes der
Bundesregierung zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen
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Steuergesetze in der 14. Wahlperiode: |
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| Überblick über
die vom Bundestag in der 14. Wahlperiode verabschiedeten und im
Bundesgesetzblatt veröffentlichten Steuergesetze. Das Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher
Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" vom 19.
September 2002 wurde am 20. September 2002 im Bundesgesetzblatt Teil I
Seite 3651 verkündet. [mehr.....] |
Schreiben
des Bundesministers der Finanzen: |  |
| In dieser Rubrik finden Sie nach Steuerarten
geordnete Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministers. Steuerliche
Beurteilung gemischter Aufwendungen; Beschluss des Großen Senats des
BFH vom 21. September 2009 - GrS 1/06 - BMF-Schreiben vom
6. Juli 2010.
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Rechtsprechung
des Bundesfinanzhofes: | 
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| Grundsätzlich
sind die Entscheidungen des BFH nur für die Verfahrensbeteiligten des
Gerichtsverfahrens bindend. Die
Erkenntnisse der Entscheidungen werden jedoch von der Finanzverwaltung
in ähnlichen oder gleichgelagerten Sachverhalten übernommen. In dieser
Rubrik finden Sie eine Auswahl von zur amtlichen Veröffentlichung frei
gegebener Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. |
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Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes: |
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| Jedes
Gericht eines Mitgliedstaats kann den Gerichtshof ersuchen, eine Norm
Verträge oder des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts auszulegen, wenn es
dies zur Entscheidung eines bei ihm anhängigen Rechtsstreits für
erforderlich hält. Der
Gerichtshof entscheidet weder über streitige Sachverhaltsfragen des
Ausgangsverfahrens noch über die Auslegung oder die Anwendung des
innerstaatlichen Rechts. |
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Gelangt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, daß eine Gemeinschaftshandlung
nicht den Verträgen entspricht, oder wenn er eine Auslegung des Gemein-
schaftsrechts vornimmt, ist seine Entscheidung für sämtliche Gerichte
in allen Mitgliedstaaten verbindlich. [mehr....]
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