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Aktuelle Steuergesetze/-entwürfe in der 17. Wahlperiode:

aktuelle Steuergesetze






Überblick über die vom Bundestag verabschiedeten und im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Steuergesetze sowie aktuelle Steuergesetzentwürfe.

9. Juli 2010 - Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2010

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Steuergesetze in der 16. Wahlperiode:

31. Juli 2009 - Das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuer- hinterziehungsbekämpfungsgesetz) vom 29. Juli 2009 wird im Bundesgesetzblatt, Teil I 2009 S. 2302 ff. veröffentlicht.

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Steuergesetze in der 15. Wahlperiode:

4. Mai 2005: Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen

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Steuergesetze in der 14. Wahlperiode:

 

Überblick über die vom Bundestag in der 14. Wahlperiode verabschiedeten und im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Steuergesetze.

Das Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" vom 19. September 2002 wurde am 20. September 2002 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3651 verkündet.

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Schreiben des Bundesministers der Finanzen:

Schreiben des Bundesministers der Finanzen

In dieser Rubrik finden Sie nach Steuerarten geordnete Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministers.


Steuerliche Beurteilung gemischter Aufwendungen; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 - GrS 1/06 - BMF-Schreiben vom   6. Juli 2010.  

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Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes:

Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes

Grundsätzlich sind die Entscheidungen des BFH nur für die Verfahrensbeteiligten des Gerichtsverfahrens bindend.

Die Erkenntnisse der Entscheidungen werden jedoch von der Finanzverwaltung in ähnlichen oder gleichgelagerten Sachverhalten übernommen. In dieser Rubrik finden Sie eine Auswahl von zur amtlichen Veröffentlichung frei gegebener Entscheidungen des Bundesfinanzhofs.

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Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes:

Jedes Gericht eines Mitgliedstaats kann den Gerichtshof ersuchen, eine Norm Verträge oder des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts auszulegen, wenn es dies zur Entscheidung eines bei ihm anhängigen Rechtsstreits für erforderlich hält.

Der Gerichtshof entscheidet weder über streitige Sachverhaltsfragen des Ausgangsverfahrens noch über die Auslegung oder die Anwendung des innerstaatlichen Rechts.

Gelangt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, daß eine Gemeinschaftshandlung nicht den Verträgen entspricht, oder wenn er eine Auslegung des Gemein- schaftsrechts vornimmt, ist seine Entscheidung für sämtliche Gerichte in allen Mitgliedstaaten verbindlich.

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Steuergesetze 17. Wahlper.
Steuergesetze 16. Wahlper.
Steuergesetze 15. Wahlper.
Steuergesetze 14. Wahlper.
Rechtsprechung des BFH
Rechtsprechung des EuGH
 
 
 
 
 
 
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