Das
Flutopfersolidaritätsgesetz: |
Die Ministerpräsidenten und der
Bundeskanzler haben sich geeinigt, einen Fonds zum Wiederaufbau der vom
Hochwasser geschädigten Regionen zu errichten. In diesen Fonds sollen die
Steuermehreinnahmen von Bund, Länder und Gemeinden durch die
Verschiebung der 2. Stufe der Steuerreform auf den 1. Januar 2004 und
durch die auf ein Jahr befristete Anhebung der Körperschaftsteuer
eingehen. Die Bundesmittel
des Fonds werden in drei Schwerpunktbereichen eingesetzt: |
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zugunsten
geschädigter Privathaushalte und Unternehmen, |
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zur Wiederherstellung der Infrastruktur insbesondere der Kommunen und
im ländlichen Raum |
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zur
Instandsetzung der Infrastruktur des Bundes |
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Übersicht der vom Bundesfinanzministerium
bereitgestellten Informationen: |
26. August 2002 - Entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90 / DIE
GRÜNEN eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und
zur Errichtung eines Fonds „Aufbauhilfe“
(Flutopfersolidaritätsgesetz), Drs. 14/9894 |
Entwurf
Flutopfersolidaritätsgesetz), Drs. 14/9894 |

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Das
Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung
eines Fonds "Aufbauhilfe" vom 19. September 2002 wurde am 20. September
2002 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3651 verkündet. Bundesgesetzblatt
Teil I vom 20. September 2002 -Auszug.pdf |
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