Zielsetzung des
Investitionszulagengesetz InvZulG 2005: |
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 | Das Investitionszulagengesetz 1999 läuft zum
Ende des Jahres 2004 aus. |
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Fortführung der Investitionsförderung über das Jahr 2004 hinaus, um
Investitionen anzuregen und den Konvergenzprozess in Ostdeutschland
voranzutreiben. |
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Auswahl an Materialien des Gesetzgebungsverfahrens
des InvZulG 2005: |
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17. Dezember 2003 - Entwurf des Bundesrates eines Investitions-
zulagengesetzes 2005 - InvZulG 2005, Bt.-Drs. 15/2249 |
Entwurf
Investitionszulagengesetzes 2005 - InvZulG 2005 |

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3. März 2004 - Beschlussempfehlung und
Bericht des Finanzausschusses mit Änderungsempfehlungen zu dem
Investitionszulagengesetzes 2005 - InvZulG 2005, Bt.-Drs. 15/2605 |
Beschlussempfehlung
Finanzausschuss InvZulG2005, Bt.-Drs. 15/2605
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24. März 2004 - Das
Investitionszulagengesetzes 2005 vom 17. März 2004 wurde im
Bundesgesetzblatt 2004, Teil I, Nr. 12, S. 438 verkündet. |
Bundesgesetzblatt
2004 Teil I, Nr. 12, S. 438 |
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Maßnahmen
des Investitionszulagengesetz - InvZulG 2005: |

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Die
Förderung von Modernisierungmaßnahmen an Mietwohngebäuden i.S.d. §§ 3,
3a InvZulG 1999 wird durch das InwZulG 2005 nicht fortgeführt. |
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 | Eine Zulage
wird für Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der
produktionsnahen Dienstleistungen im Fördergebiet gewährt. |
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| Begünstigte
Investitionen sind die Anschaffung und die Herstellung von neuen
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die
mindestens fünf Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung zum
Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet
gehören. Die begünstigten
beweglichen Wirtschaftsgüter dürfen in jedem Jahr des
Fünfjahreszeitraumes zu nicht mehr als 10 v. H. privat genutzt werden.
Es muss sich um Erstinvestitionen im Sinne des § 2 Abs. 3 InvZulG
handelt. Ersatzinvestiotionen sind nicht begünstigt |
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 | Begünstigte
Investitionen sind die Anschaffung neuer Gebäude, Eigentumswohnungen,
im Teileigentum stehender Räume und anderer Gebäudeteile, die
selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind. Sie müssen mindestens fünf Jahre nach ihrer
Anschaffung oder Herstellung in einem Betrieb des verarbeitenden
Gewerbes oder in einem Betrieb der produktionsnahen Dienstleistungen
verwendet werden. Es muss sich Erstinvestitionen handeln. |
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| Die
Investitionen sind begünstigt, wenn sie der Anspruchberechtigte nach
dem 24. März 2004 und vor dem 1. Januar 2007 begonnen und nach dem 31.
Dezemver 2004 und vor dem 1. Januar 2007 abgeschlossen hat. |
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BMF-Schreiben zum Investitionszulagengesetz: |
 | 22. April 2005 - Auslegung des Begriffs
Betrieb im Investitions-zulagengesetz; Betriebliche Investitionszulage
für Windenergieanlagen BMF-Schreiben vom 22. April
2005 - IV C 8 - InvZ 1271 - 11/05 - |
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13.
Dezember 2005 - Antrag auf
Investitionszulage nach § 2 Investitionszulagengesetz 2005 für
Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes oder der
produktionsnahen Dienstleistungen für das Kalenderjahr 2005 und das
Wirtschaftsjahr 2004/2005 Antragsvordruck auf
Investitionszulage nach § 2 InwZulG 2005 Anlage - Antragsvordruck auf
Investitionszulage nach § 2 InwZulG 2005 |
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20. Januar
2006 - Gewährung von
Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 2005 für
betriebliche Investitionen BMF-Schreiben vom 20. Januar
2006 - IV C 3 - InvZ 1015 - 1/06 - Anlage BMF-Schreiben vom 20.
Januar 2006 - IV C 3 - InvZ 1015 - 1/06 - |
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