Der Beitrag befasst sich mit der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender
gewerblicher Arbeitnehmerüberlassungen im Abkommensfall. Den Schwerpunkt
der Ausführungen bildet dabei die Frage, welchem Vertragsstaat das
Besteuerungsrecht für die von dem Arbeitnehmer erzielten Vergütungen
zusteht. Die neuere BFH-Rechtsprechung stellt klar, dass die bislang
von der Finanzverwaltung vorgenommene Zuordnung nicht sachgerecht
ist. Nach der Auffassung des BFH ist zudem zweifelhaft, ob die den
ausländischen Verleihern obliegenden Lohnsteuereinbehaltungspflichten
mit den nach dem EG-Vertrag zu gewährleistenden Grundfreiheiten
zu vereinbaren sind.
|