Der Beitrag untersucht die besonders
interessante und streitbehaftete Steuerfragen, falls Kapitalgesellschaftsanteile
von einer Personengesellschaft (in deren Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögen)
gehalten werden, an der wiederum natürliche Personen oder Kapitalgesellschaften
als Mitunternehmer beteiligt sind. Die steuerlichen Rechtsformunterschiede
stoßen hier direkt aufeinander, weil der Mitunternehmer unmittelbare
Einkünfte aus der Personengesellschaft (ggf. Anwendung der §§ 16,
34 EStG), mittelbar (wegen des Transparenzprinzips) halbeinkünfterelevante
Bezüge im Zusammenhang mit der Kapitelgesellschaftsbeteiligung erzielt
(§ 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG oder § 8b KStG). Besondere Fragen
wirft dabei die ertragsteuerliche Behandlung von veräußerten Mitunternehmeranteilen
mit Kapitalgesellschaften im Portfolio auf. Hinzu kommen bei Körperschaften
als Veräußerer des Mitunternehmeranteils besondere gewerbesteuerliche
Konkurrenzfragen (Verhältnis des § 7 Satz 2 zu Satz 4 GewStG). |