Die Anwachsung ist ein hoch interessantes,
außerhalb des Umwandlungsrechts geregeltes Gestaltungsinstrument
zur Umstrukturierung bei Personengesellschaften. Gewerbesteuerlich
lässt sich bei einer verlustführenden Mitunternehmerschaft und Austritt
des vorletzten, nicht vermögensmäßig beteiligten Gesellschafters
ein voller Verlusttransfer "nach oben" bewerkstelligen. Handelt
es sich um eine übernehmende Mitunternehmerkapitalgesellschaft,
die ihrerseits in einen ertragsteuerlichen Organkreis eingebunden
ist, steht auch das seit Erhebungszeitraum 2004 eingeführte Verbot
vororganschaftlicher Verlustabzüge (§ 10a S. 3 GewStG) einer gewerbesteuerlichen
Nutzung der Verluste im Organkreis nicht entgegen. Auch lassen sich
durch Anwachsung Negativwirkungen der Mindestbesteuerung zumindest
abmildern. Der Beitrag analysiert die auftretenden gewerbesteuerlichen
Verlustabzugsfragen. |