Der Beitrag nimmt zu zwei neuen Judikaten des I. Senats des BFH
Stellung. Zum einen der BFH-Beschluss v. 22.08.2006, der die Frage
der formellen Verfassungsmäßigkeit der sog. Mantelkaufregelung
(§ 8 Abs. 4 KStG 1999) dem Bundesverfassungsgericht vorlegt;
zum anderen das BFH-Urteil v. 09.08.2006, welches sich (zweigeteilt)
mit wichtigen Einzelfragen des § 8b KStG 2002 befasst (gewerbesteuerliche
Bedeutung zwischengeschalteter Personengesellschaften und fehlende
Europarechtskonformität des § 8b Abs. 5 KStG auch für
Drittstaatensachverhalte). Beide Judikate sind von grundsätzlicher
Bedeutung, stellen aber sicherlich letztlich nur „Zwischenschritte“
im Klärungsprozess um die betroffenen Fundamentalfragen dar.
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