Aktivitätsvorbehalte bei Einkünften
aus ausländischen Kapitalgesell-
schaften und Betriebsstätten |
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| Dipl.-Kfm. Christian Hick zusammen
mit:
Univ.-Prof. Dr. Norbert Krawitz und
Dipl.-Kffr. Dagmar Büttgen-Pöhland.
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| Veröffentlichung in:
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Finanz-Rundschau,
Heft 3,2003, Seiten 109-127 |
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Zusammenfassung des Beitrages: |
| Gegenstand dieses Beitrags
ist die Analyse des Einflusses unilateraler und bilateraler Aktivitätsvorbehalte
auf die rechtsformorientierte Steuerplanung von deutschen international
tätigen Unternehmen. Der Untersuchung liegt eine zweistufige Unternehmensstruktur
zu Grunde. Eine inländische Spitzeneinheit in der Rechtsform einer
Kapitalgesellschaft bzw. eines Personenunternehmens entfaltet ihre
wirtschaftliche Betätigung durch die Errichtung einer ausländischen
Grundeinheit in der Rechtsform einer Betriebsstätte oder einer Kapital-
gesellschaft. Neben dem Abkommensrecht enthalten auch die nationalen
Steuergesetze an verschiedenen Stellen Aktivitätsklauseln bezüglich
der Behandlung ausländischer Einkünfte bzw. Erträge. Während die
entsprechenden Vorschriften des Abkommensrechts gleichermaßen für
Betriebsstätten- und für Dividendeneinkünfte Bedeutung entfalten,
ist dies bei den Aktivitätsklauseln des nationalen Rechts i.S.d.
§ 9 Nr. 7 GewStG und § 2a EStG nicht der Fall. Die Themenstellung
gewinnt unter anderem vor dem Hintergrund der eingeführten Befreiung
von Beteiligungserträgen für Kapitalgesellschaften in § 8b KStG
und der neuen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschrift des §
8 Nr. 5 GewStG eine aktuelle Relevanz. |
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