Der deutsche Mittelstand steckt derzeit
in einem Dilemma. Zwar wird die Rechtsformneutralität der Besteuerung
in Gestalt der Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften
seit Jahren diskutiert, tatsächlich existiert sie aber nicht. Im
Gegenteil: In den letzten Jahren sind die Rechtsformunterschiede
vertieft worden. Auch der Gewerbesteuer kommt für die Ermittlung
der Höhe der Gesamtsteuerbelastung der Unternehmenstätigkeit eine
nicht uner-hebliche Bedeutung zu. In den letzten Jahren wurde zwar
mehrfach deren Abschaffung diskutiert, gescheitert ist dies bislang
immer am Widerstand der Kommunen. Auch nach der Reform des Unternehmenssteuerrechts
mit Beginn des Jahres 2001 werden Veräußerungsgewinne und –verluste
rechtsform- und anteilseignerabhängig unterschiedlich behandelt.
Besonders diffus ist die Lage bei als Personengesellschaften ausgestalteten
Holdinggesellschaften, die selbst wiederum über Beteiligungen an
Kapitalgesellschaften verfügen. |