| Rechtsfolgen
aus der Veröffentlichung des BFH-Urteils I R 95/05 vom 9. August 2006
im Bundessteuerblatt Teil II - Anwendung des § 8b Abs. 1 bis 5 KStG
sowie des § 3 Nr. 40 EStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer
Mitunternehmerschaft für den Erhebungszeitraum vor 2004 |