Ziele des
Steuerbereinigungsgesetzes - StBereinG 1999: |
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| Zielkonforme
Weiterentwicklung verschiedener Maßnahmen des
Steuerent-lastungsgesetzes 1999/2000/2002 |
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Weiterer Abbau ungerechtfertigter
Steuerbefreiungen und Ausnahme-regelungen als Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung |
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 | Maßnahmen
zur Bereinigung und Vereinfachung des Steuerrechts, insbesondere
Anpassung von Rechtsvorschriften an die Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs und das Recht der Europäischen Union |
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Auswahl an Materialien des Gesetzgebungsverfahrens
des StBereinG 1999: |
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27. August
1999 - Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen
Vorschriftender der Fraktionen SPD u. Bündnis 90/Die Grünen
(Steuerbe-reinigungsgesetz 1999 – StBereinG 1999), Bt.-Drs. 14/1514;
textgleich mit der Regierungsvorlage, Bt.-Drs. 14/1655 |
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| | Gesetzentwurf
Steuerbereinigungsgesetz, Bt.-Drs. 14/1514 |

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10.
November 1999 - Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu dem
Entwurf des Steuerbereinigungsgesetz 1999 mit Änderungsvorschlägen
Bt.-Drs. 14/2035 |
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| | Beschlussempfehlung
des Finanzausschusses Bt.-Drs. 14/2035 |

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26. November 1999 - Der
Bundesrat ruft den Vermittlungsausschuss an. |
| | Anrufungsbeschluss
Vermittlungsausschuss, Bt.-Drs. 14/2328 |

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| 15.
Dezember 1999 - Der Vermittlungsausschuss kann sich auf einen
Kompromissvorschlag einigen, Bt.-Drs. 14/2380 |
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Beschlussempfehlung
Vermittlungsausschluss StBereinG, Bt.-Drs. 14/2380 |

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 | 29. Dezember 1999 - Das Gesetz zur
Bereinigung von steuerlichen Vorschriften StBereinG 1999 vom 22.
Dezember 1999 wurde im Bundesgesetzblatt 1999 Teil I, Nr. 59, Seite
2601 veröffentlicht. |
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| StBereinG
Bundesgesetzblatt v. 29.12.1999, Nr. 59, S. 2601 |
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Auswahl der Änderungen durch das StBereinG 1999: |

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| Absenkung des
pauschalen Satzes des § 8 Abs. 7 KstG von 15 auf 5%. § 8 Abs. 7 KStG
fingiert, dass bei steuerbefreiten ausländischen Schachtel-erträgen
pauschal ein Betrag i.H. von 5% der Einnahmen als nicht abziehbare
Betriebsausgabe zu behandeln sind. |
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| §
4 Abs. 2 S. 1 UmwStG, der den Eintritt der übernehmenden Personen-
gesellschaft in die Rechtstellung der übertragenden Kapitalgesellschaft
regelt, ist neu gefaßt worden. Ein
Übergang eines nicht verbrauchten Verlustabzugs i.S.d. § 10d EStG einer
Kapitalgesellschaft auf eine übernehmende Personengesellschaft oder
eine natürliche Person ist nicht möglich. § 4 Abs. 2 S. 1 UmwStG wurde
dahingehend erweitert, dass dies auch für die verbleibenden
Verlustabzüge nach § 2a, § 15 Abs. 4 und § 15a EStG gilt. |
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