1. Steuerdeklarationsberatung: |
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| Dient der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlagen,
um die dem Steuer- pflichtigen auferlegten Steuererklärungspflichten
zu erfüllen.
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2. Steuerrechtsdurchsetzungsberatung: |
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| Gegenstand der Steuerrechtsdurchsetzungsberatung
ist, den Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt zu vertreten,
d.h. fachliche Stellungnahmen zu Einwendungen des Finanzamtes zu
Steuererklärungen oder im Rahmen von Betriebsprüfungen
abzugeben.
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3. Steuergestaltungsberatung: |
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Bereitstellung von Entscheidungshilfen bei der
Gestaltung steuerrelevanter wirtschaftlicher Verhältnisse durch
die Ermittlung der Steuerwirkung der zur Disposition stehenden Sachverhalte.
Ziel ist die Abgabe von Empfehlungen zur optimalen Gestaltung der
betrachteten Sachverhalte.
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