Das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz -
UntStFG |
Der
Beschluss des Gesetzes zur Fortentwicklung des
Unternehmens-steuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz -
UntStFG) stellt die Umsetzung der mit dem Bericht zur Fortentwicklung
des Unternehmens-steuerrechts angekündigten Rechtsänderungen dar. |

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Bericht
zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts |
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Der Gesetzentwurf erfasst schwerpunktmäßig: |
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die
steuerliche Behandlung von Umstrukturierungen |
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die Besteuerung von
verbundenen Unternehmen |
 | die Besteuerung von Auslandsbeziehungen
(Hinzurechnungsbesteuerung) |
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Auswahl
an Materialien des Gesetzgebungsverfahrens des UntStFG: |
10. September 2001 - Entwurf der
Bundesregierung eines Gesetzes zur Fort-entwicklung des
Unternehmensteuerrechts (Unternehmensteuerfortentwick-lungsgesetz –
UntStFG), Bt.-Drs. 14/6882. |
| Entwurf
UntStFG v. 10.09.2001, Bt.-Drs. 14/6882
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| 30. November 2001 - Der Bundesrat ruft den
Vermittlungsausschuss an. 11.
Dezember 2001 - Der Vermittlungsausschuss kann sich auf einen
Kompromissvorschlag einigen, Bt.-Drs. 14/7780. |
| Beschlussempfehlung
des Vermittlungsausschusses, Bt.-Drs. 14/7780
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24. Dezember 2001 - Das
Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz vom 20. Dezember 2001 wurde im
Bundesgesetzblatt 2001 Teil I Seite 3858 verkündet. |
Bundesgesetzblatt
Teil I vom 24. Dezember 2001-S. 3858 Auszug.pdf |
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